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Rathaus

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen - sprechen Sie uns an!

Jugendbeteiligung

Die Beteiligung von Jugendlichen ist durch die sogenannte Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorgeschrieben.

In dem neuen § 41a heißt es dort zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unter anderem, dass  die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise Kinder (Personen bis 14 Jahre) beteiligen soll und Jugendliche (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) beteiligen muss. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.

Als geeignete Beteiligungsform wird vom Gemeinderat zunächst die Möglichkeit angesehen, dass Ihr über die Homepage der Gemeinde Eure Anliegen zu für Euch relevanten Themen vorbringen könnt.

Wenn Ihr also bei Themen in der Gemeinde, die Euch betreffen, Anregungen habt, dann lasst es uns wissen. Schickt einfach eine E-Mail an die folgende Adresse:
Wer in Schallstadt mitbestimmen will, dem stehen dazu natürlich auch viele andere Wege offen. Jugendbeteiligung wird praktiziert in Jugendtreffs, in der Kommunalpolitik, in Vereinen, Initiativen oder an Schulen.

Wir freuen uns, wenn Ihr unseren Ort aktiv mitgestaltet.


Euer
Bürgermeisteramt
Schallstadt
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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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