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Gruppe von Kindern in Schule

Leben in Schallstadt

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Gemeinschaftsschule

Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes die Rechtsgrundlage für die Einrichtung und Unterhaltung der neuen Gemeinschaftsschule Ehrenkirchen ab dem Schuljahr 2014/2015 geschaffen. Auf dieser Basis sowie auf Grund von § 31 Schulgesetz für Baden-Württemberg und § 25 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg haben die Gemeinden Ehrenkirchen, Schallstadt und Bollschweil eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen.
 
Wesentliches Ziel dieser Vereinbarung ist die dauerhafte Sicherstellung des Bestandes einer wohnortnahen Gemeinschaftsschule und der Stärkung des ländlichen Raums. Zum Wohle der Schulkinder der Gemeinden der Raumschaft Batzenberg/Schönberg/Hexental wird durch interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden die Gemeinschaftsschule als wichtiges Angebot der schulischen Landschaft bereitgestellt.

Die Gemeinde Ehrenkirchen hat die Gemeinschaftsschule zum 1. August 2014 als öffentliche Schule in ihrer Trägerschaft eingerichtet. In der Gemeinde Schallstadt gibt es eine Außenstelle.

Die Gemeinschaftsschule hat ab dem Schuljahr 2014/15 aufbauend mit der Klassenstufe 5 begonnen. Die Gemeinschaftsschule wird in den Klassenstufen 5 bis  8 an ihrem Hauptstandort in Ehrenkirchen geführt, in den Klassenstufen 9 bis 10 an der Außenstelle in Schallstadt. Die bestehenden Werkrealschulklassen werden auslaufend weiter geführt.

Alle Informationen zur Gemeinschaftsschule finden Sie hier:

              Jengerschule

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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