Geflüchtete in der Gemeinde Schallstadt
Auch die Gemeinde Schallstadt ist bei der Aufnahme und Unterstützung von Geflüchteten gefordert.
Mittlerweile sind viele Geflüchtete aus verschiedenen Nationen in der Gemeinde Schallstadt untergebracht, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Heimat verlassen mussten.
Leider haben sich die zahlreichen Konfliktherde auf unserer Welt nicht beruhigt, vielmehr hat sich die Situation in vielen Ländern noch weiter verschlechtert. Dadurch bleibt auch die Zahl der Menschen, die zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen sind und bei uns Schutz suchen, ungebrochen hoch.
Betreuung der Geflüchteten
Professionelle Betreuung durch Sozialarbeiter
Die Gemeinde Schallstadt hat gemeinsam mit anderen Kommunen mehrere Stellen sozialpädagogischer Fachkräfte über den Cariatsverband Breisgau-Hoschschwarzwald geschaffen, um die Geflüchteten individuell zu beraten und im Integrationsprozess zu begleiten.
Bei uns sind diese Fachkräfte: Frau Lauren Warnatz und Frau Thelma Basil.
Sie bieten Individuelle Beratung und Begleitung für Geflüchtete im Integrationsprozess.
Sie sind Ansprechpartner für Fragen zu Sprachkursen, Arztterminen, Jobcenter, Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge u.v.m.
Auch Ehrenamtliche, die Flüchtlinge begleiten oder dies in Zukunft tun möchten, können sich bei Ihnen melden.
Sie sprechen auch Englisch.
Kontaktdaten:
Frau Lauren Warnatz
Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V.
Telefon: 0761/8965-434
Mobil: 0176/11896512
E-Mail: lauren.warnatz(at)caritas-bh.de
Frau Thelma Basil
Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V.
Telefon: 0761/8965-201
Mobil: 0151 65021906
E-Mail: thelma.basil(at)caritas-bh.de
Die Sprechstunden (zur Zeit nur nach Termin!) von Frau Warnatz und Frau Basil finden im Bürgerhaus, Kirchstraße 14 (neben dem alten Rathaus) statt.
Fachstelle für Inklusion und Integration
Bei der Gemeinde Schallstadt ist eine zentrale Koordinationsstelle eingerichtet, die die bereits im Feld der Flüchtlingsarbeit tätigen Personen und Institutionen unterstützt und die Strukturen und Personen vernetzt. Weitere Informationen finden Sie rechts in der Info Box.
Der Helferkreis für Geflüchtete hat sich aufgelöst
Der Helferkreis in Schallstadt hat sich nach mehreren Jahren großer Unterstützung nun aufgelöst (Stand Juli 2021)
Auch die Mailadresse: helferkreis.schallstadt(at)gmail.com ist nicht mehr aktiv
Anfragen zur Unterstützung von Geflüchteten richten Sie bitte an die Mailadresse: integration(at)schallstadt.de
Sachspenden für Geflüchtete
Bei der Gemeinde selbst können derzeit aufgrund fehlender Räumlichkeiten und des hohen organisatorischen Aufwands keine Kleider- oder Sachspenden entgegen genommen werden. Bei den unten genannten Sammelstellen können Sie Ihre gebrauchte (oder auch neue) Kleidung, Schuhe oder auch Möbel spenden. An diese Stellen wenden sich auch die in Schallstadt untergebrachten Flüchtlinge bei Bedarf.
SOS werdende Mütter e.V.
Kleidung und Co. für werdende Mütter, Babys und Kinder bis Gr. 140
Bundesstraße 11; Norsingen
Termine nach telefonischer Vereinbarung: Tel.: 0160/5520293
DRK Kleiderkammer
Kleidung (für Erwachsene und Kinder), Geschirr, Bettwäsche etc.
Rimsinger Weg 15, Freiburg- Haid
(Linie 3, Haltestelle VAG-Zentrum)
Mittwoch und Freitag: 14:00 bis 16:00 Uhr
oder
Moltkestr. 14a, Müllheim
Dienstag: 14:00 bis 16:30
Tafel
Bahnhofstraße 4 b, Bad Krozingen
Lebensmittelmarkt:
(Berechtigungsschein vor Ort erhältlich bei Vorlage des Leistungsbescheids (als Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen))
Montag-Freitag: 15:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 11:00 bis 12:00 Uhr
Kleiderkammer:
Montag-Freitag: 14:30 bis 16:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Kinderladen Känguru
Kinderbedarf (Second Hand)
Schwarzwaldstr. 3b, Bad Krozingen
Spinnwebe Freiburg
Kleidung, Textilien, Möbel, Haushaltsartikel, Geschirr, Elektrogeräte
Krozinger Straße 11, Freiburg
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 10:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch und Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr
Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge
Immer wieder taucht auch die Frage auf, ob und wie Flüchtlinge beschäftigt werden dürfen, weshalb hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Regelungen gegeben werden soll.
Das Wort „Flüchtlinge“ ist so etwas wie der Sammelbegriff für bei uns Zuflucht suchende Menschen. Um sich einen Überblick über die Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen zu verschaffen, ist folgende Unterscheidung sinnvoll:
- Asylbewerber (Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren): Asylbewerber dürfen drei Monate nach Aufenthaltsbeginn in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen (Praktika, Bundesfreiwilligendienst/FSJ, betriebliche Ausbildung, Minijob, sozialversicherungspflichtige Arbeit). Für die verschiedenen Beschäftigungsformen gibt es ein spezielles Antragformular, das bei der Ausländerbehörde eingereicht werden muss. Dort erfolgt (bei manchen Beschäftigungsverhältnissen in Kooperation mit der Arbeitsagentur) eine Prüfung (unter anderem Vorrang von deutschen Arbeitnehmern und EU-Ausländern, Mindestlohn). Die Ausstellung der Genehmigung dauert - abhängig von der Beschäftigungsart - einen Tag (Praktikum) bis drei Wochen (sozialversicherungspflichtige Arbeit).
- Flüchtlinge mit einer „Duldung“ (Asylbewerber mit negativem Asylbescheid): Geduldete Flüchtlinge werden aus verschiedenen (teilweise humanitären) Gründen nicht sofort aufgefordert, das Land zu verlassen. Auch „Geduldete“ dürfen in Deutschland (weiter-)arbeiten. Sie unterliegen dabei ähnlichen Kriterien wie Asylbewerber. Duldungsinhaber erhalten dann ein Arbeitsverbot, wenn sie bei der Beschaffung von zur Ausreise notwendigen Identitätspapieren nicht mitwirken.
- Asylberechtigte (Flüchtlinge mit positivem Asylbescheid): Flüchtlinge mit einer Asylanerkennung oder sogenanntem subsidiären Schutz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und sind auf dem Arbeitsmarkt gleichberechtigt mit deutschen und EU-Arbeitnehmern.