Standardsprache Einfache Sprache

Bauen & Gewerbe

Viele Informationen zu den tragenden Säulen unserer Gemeinde.

Veröffentlichung des Entwurfs der 5. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt – Ebringen – Pfaffenweiler im Internet

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt, Ebringen und Pfaffenweiler hat am 06.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 5. punktuellen Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Ziele und Zwecke der Planung

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt-Ebringen-Pfaffenweiler wurde am 25.02.2004 genehmigt. In darauffolgenden vier punktuellen Änderungsverfahren wurde der Flächennutzungsplan angepasst.

Anlass der vorliegenden 5. punktuellen Änderung ist die Entwicklung eines Solarparks am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Schallstadt. Die solare Energiegewinnung ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die in dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen. Gemäß § 21 KlimaG BW sind für Freiflächen-Photovoltaikanlagen 0,2% der Regionsfläche von den Regionalverbänden für Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen. Auch die Gemeinde Schallstadt ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen und möchte deshalb die Errichtung eines Solarparks vorantreiben.

Auf einer ca. 0,5 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich des bestehenden Sportplatzes soll daher eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Planbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ dargestellt. Da die Fläche nie als Sportfläche genutzt wurde und die betroffenen Grundstücke mit den Flst.Nrn. 5732 (tlw.) und 5736 im Eigentum der Gemeinde Schallstadt liegen, eignet sich dieser Standort für die geplante Umnutzung. Zudem ist das Plangebiet unbebaut, durch die Straße „Zum Lausbühl“ bereits erschlossen, hat nahezu keine Verschattungen und liegt in Bezug auf Blendwirkungen in einem ausreichenden Abstand von mindestens 100 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung.

Die Fläche liegt größtenteils innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Ob der Hohlen, Hinterm Ziel, Binze, Weiermatten und Viehweg“ (Rechtskraft am 16.07.1976). Dieser Bebauungsplan setzt für den maßgebenden Bereich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ fest. Da das Plangebiet im Außenbereich liegt und Solaranlagen im Sinne des Baugesetzbuches nicht zu den privilegierten Nutzungen im Außenbereich zählen, wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan „Solarpark“ aufgestellt.

Mit der Planung können das notwendige Planungsrecht für den Solarpark geschaffen und unter Berücksichtigung der ökologischen Belange die Rahmenbedingungen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage definiert werden. Damit fördert diese Flächennutzungsplanänderung die Nutzung Erneuerbarer Energien und wird gleichzeitig dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden gerecht.

Insgesamt soll durch die Planung die Errichtung eines Solarparks ermöglicht, Arbeitsplätze gesichert und damit einhergehend die Energiewende in Bezug auf Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Dabei wird das Projekt ein sichtbares Zeichen zur aktiven Klimaschutzpolitik setzen.

Das fast 0,5 ha große Plangebiet am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Schallstadt befindet sich auf den Grundstücken mit den Flst.Nrn 5732 (tlw.) und 5736. Es wird derzeitig landwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Im Nordosten grenzt unmittelbar die Straße „Zum Lausbühl“ (Flst.Nr. 5756) an den Geltungsbereich. Nordwestlich verläuft das Betzenbächle (Flst.Nr. 3897). Dahinter in nördlicher Richtung liegen weitere landwirtschaftliche Flächen. Südlich befinden sich die Sportanlagen der Gemeinde Schallstadt.

Im Einzelnen gilt das Deckblatt vom 20.02.2024. Der Änderungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Lageplan

Der Entwurf der 5. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung, Flächensteckbrief und Umweltbericht vom

15.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde Schallstadt unter https://www.schallstadt.de/aktuell/Bebauungsplaene (Bauen & Gewerbe/Bebauungspläne und Flächennutzungsplan), auf der Homepage der Gemeinde Ebringen unter https://www.ebringen.de/de/Aktuelles/oeffentliche-Bekanntmachungen sowie auf der Homepage der Gemeinde Pfaffenweiler unter https://www.pfaffenweiler.de/Bauleitplaene im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen können Sie hier abrufen:

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch in den Rathäusern der drei Mitgliedsgemeinden während der üblichen Dienstzeiten (=Öffnungszeiten) öffentlich ausgelegt.

Bürgermeisteramt Schallstadt, Zimmer 1.16, Waldseemüller-Straße 1, 79227 Schallstadt, Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bürgermeisteramt Ebringen, Zimmer Frau Kähl, 1. OG, Schlossplatz 1, 79285 Ebringen, Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bürgermeisteramt Pfaffenweiler, Zimmer XVI (16) Rathausgasse 4, 79292 Pfaffenweiler, Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

- Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und Grünordnungsplan vom 11.02.2024 (faktorgruen, Freie Landschaftsarchitekten und Beratende Ingenieure, Freiburg)

Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:

1.       auf die Flora und Fauna:

Informationen zum Bestand und zu den Auswirkungen der Planung auf den Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Informationen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Geltungsbereich und außerhalb des Geltungsbereichs.

2.       auf den Boden:

Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Boden im Hinblick auf den Verlust natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen).

3.       auf die Landschaft:

Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der künftigen Überstellung durch PV-Module. Information zur Grüngestaltung des Geltungsbereichs durch Begrünungsmaßnahmen;

4.       auf das Klima:

Informationen über die vrs. relativ geringe Beeinträchtigung des Lokalklimas durch zusätzliche Flächenversiegelung. Informationen zu Maßnahmen zur Minderung der Belastungswirkungen durch Begrünung im Plangebiet;

5.       auf den Menschen:

Informationen zur bauzeitlichen Lärmbelastung von Menschen. Informationen über während des Betriebs freiwerdende Strahlungen und Lärmemissionen.

6.       auf das Wasser:

Informationen zum Schutzgut Grundwasser einschließlich Niederschlagsversickerung sowie Informationen zu HQ100-Überflutungsflächen.

7.       auf Kulturgüter:

Ein Vorkommen von Kulturgütern im Plangebiet ist nicht bekannt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

-       Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich 420 Naturschutz, Stellungnahme vom 23.11.2023: Im Umweltbericht und in der speziellen artenschutzfachlichen Prüfung wird die Bewertung der Wiese nicht kongruent angegeben. Es ist zu berücksichtigen, dass das Plangebiet seit Jahren unter naturschutzfachlichen Aspekten bewirtschaftet wird. Die Belange des Biotopverbundes sind zu berücksichtigen.

-       Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich 430/440 Umweltrecht / Wasser, Boden, Altlasten, Stellungnahme vom 23.11.2023: Die Grundwasserflurabstände sind sehr gering. Bereiche des Plangebiets liegen im Überschwemmungsbereich. Es darf zu keinerlei Retentionsraumverlust kommen. Empfohlen wird eine Uferabflachung des angrenzenden Betzenbächles. Zur Umsetzung der Planung müssen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG erfüllt sein. Der Gewässerrandstreifen muss ab der Böschungsoberkante bemessen werden.

-       Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Fachbereich 580 Landwirtschaft, Stellungnahme vom 23.11.2023: Das Plangebiet wurde bisher als extensives Grünland bewirtschaftet.

-       Polizeipräsidium Freiburg – Sachbereich Verkehr, Schreiben vom 31.10.2023: Eine Blendwirkung von Angrenzern muss ausgeschlossen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei den Gemeinden Schallstadt, Ebringen und Pfaffenweiler abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemeinde Schallstadt, den 15. März 2024

Sebastian Kiss

Bürgermeister

Text2Speech: Lassen Sie sich den Text vorlesen

Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK