Öffentliche Bebauungsplan Bebauungsplan "Solarpark"
Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schallstadt hat am 25. Juli 2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Die solare Energiegewinnung ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die in dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele (bis 2030 Reduktion des Treibhausgasausstoßes um mindestens 65% im Vergleich zum Jahr 1990, bis 2040 Klimaneutralität) zu erreichen. Neben einem starken Ausbau von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkflächen wird auch ein Ausbau dieser Art von Anlagen auf Freiflächen beabsichtigt. In der Novelle 2021 wird vom Land Baden-Württemberg für die Regionen als Ziel festgelegt, dass 2% der jeweiligen Regionsfläche für Windkraftanlagen und Solaranlagen reserviert werden sollen. Auch die Gemeinde Schallstadt ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen und möchte deshalb die Errichtung eines Solarparks vorantreiben.
Auf einer ca. 0,5 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich des bestehenden Sportplatzes soll daher am Ortsrand der Gemeinde Schallstadt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Die betroffenen Grundstücke mit den Flst.Nrn. 5732 (tlw.) und 5736 liegen im Eigentum der Gemeinde, sind unbebaut und durch die Straße „Zum Lausbühl“ bereits erschlossen.
Da das Plangebiet im Außenbereich liegt und Solaranlagen im Sinne des Baugesetzbuches nicht zu den privilegierten Nutzungen im Außenbereich zählen, muss für die geplante Errichtung eines Solarparks ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Fläche liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Ob der Hohlen, Hinterm Ziel, Binze, Weiermatten und Viehweg“ (Rechtskraft am 16.07.1976). Dieser Bebauungsplan setzt für den maßgebenden Bereich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ fest. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark“ soll dieser Teilbereich des Bebauungsplans „Ob der Hohlen, Hinterm Ziel, Binze, Weiermatten und Viehweg“ überlagert werden.
Mit dem Bebauungsplan können das notwendige Planungsrecht für den Solarpark geschaffen und unter Berücksichtigung der ökologischen Belange die Rahmenbedingungen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage definiert werden. Damit fördert diese Bebauungsplanaufstellung die Nutzung Erneuerbarer Energien und wird gleichzeitig dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden gerecht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark“ verfolgt die Gemeinde Schallstadt insbesondere folgende Ziele:
- Förderung der Energiewende bzw. Nutzung regenerativer Energien
- Flächensparende und effiziente Nutzung des Plangebiets
- Ökonomische Erschließung über die bereits bestehende Straße
- Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB. Da der Bereich des Plangebiets im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ebringen-Pfaffenweiler-Schallstadt als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt ist, muss auch der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren für die Plangebietsflächen punktuell geändert werden.
Das Plangebiet befindet am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Schallstadt. Es hat eine Größe von fast 0,5 ha und befindet sich auf den Grundstücken mit den Flst.Nrn 5732 (tlw.) und 5736. Es wird derzeitiglandwirtschaftlich genutzt und ist unbebaut. Im Nordosten grenzt unmittelbar die Straße „Zum Lausbühl“ an den Geltungsbereich. Nordwestlich verläuft das Betzenbächle. Dahinter in nördlicher Richtung liegen weitere landwirtschaftliche Flächen. Südlich befinden sich die Sportanlagen der Gemeinde Schallstadt.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 25. Juli 2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab):
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts mit integriertem Grünordnungsplan sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
vom 7. August 2023 bis einschließlich 11. September 2023 (Auslegungsfrist)
beim Bürgermeisteramt Schallstadt, Zimmer 1.16, Waldseemüller-Straße 1, 79227 Schallstadt, von Montag bis Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außerdem Dienstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Die Unterlagen können hier abgerufen werden:
- Öffentliche Bekanntmachung
- Cover
- Satzung
- Bebauungsplan
- Bebauungsvorschriften
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
- Umweltbericht
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schallstadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Schallstadt, den 28. Juli 2023
Sebastian Kiss
Bürgermeister