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Rathausneubau

Bauen & Gewerbe

Viele Informationen zu den tragenden Säulen unserer Gemeinde.

Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

Laufende Bebauungsplanverfahren

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur1. Änderung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „WolfenweilerRebling“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schallstadt hat am 23. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wolfenweiler-Rebling“ und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wolfenweiler-Rebling“ und den Entwurf der zusammen mit ihm geänderten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Unterlagen können Sie hier abrufen:

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur1. Änderung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „WolfenweilerRebling“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Rechtskräftige Bebauungspläne

Im BürgerGIS - Rubrik "Bauwesen und Flächennutzung" - können Sie die Abgrenzungsbereiche der Bebauungspläne abfragen bzw. ermitteln, ob für das angefragte Flurstück überhaupt ein Bebauungsplan besteht.

Die einzelnen Bebauungspläne mit den wichtigsten Dokumenten können Sie in folgender Liste abrufen:

Flächennutzungsplan

Den aktuellen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ebringen-Pfaffenweiler-Schallstadt finden Sie hier:

Text2Speech: Lassen Sie sich den Text vorlesen

Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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