Standardsprache Einfache Sprache

Barrierefreiheit

Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen gerne.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schallstadt ist bemüht, ihre Websites in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde Schallstadt in Standardsprache und in Einfacher Sprache.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Kennzeichnung von Bildern: Bilder ohne informativen Inhalt werden nach und nach mit dem Leere-Alt Attribut als Layout Graphik gekennzeichnet.
  • Die Bedienelemente im Akkordeonbereich sind nicht per Tastatur erreichbar: Das aktuell verwendete System kann diese Funktionalität nicht umsetzen. Bei der nächsten größeren Überarbeitung wird dies berücksichtigt.
  • Die PDF-Dateien: PDF Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. März 2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde nach § 4 Absatz 2 nach BITV/WCAG Standard in einer von der öffentlichen Stelle vorgenommenen Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.11.2022 aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Rückmeldungen können Sie uns an die „Fachstelle für Inklusion“ geben.
E-Mail: inklusion(at)schallstadt.de
Telefon: 0175 6061727

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass die Webseites der Gemeinde Schallstadt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Fachstelle für Inklusion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Fachstelle für Inklusion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Text2Speech: Lassen Sie sich den Text vorlesen

Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK