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Bauen & Gewerbe

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Bebauungsplan "Sporthalle Mengen"

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sporthalle Mengen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schallstadt hat am 25.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sporthalle Mengen“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die beiden stetig wachsenden Tennisvereine der Gemeinde Schallstadt benötigen dringend eine Sporthalle für drei weitere Tennisplätze. Vorgesehen ist eine unbebaute und gemeindeeigene Fläche westlich der bestehenden Tennisplätze im Ortsteil Mengen dafür zu bebauen. Der Standort ist aufgrund seiner Lage zwischen dem Gewerbegebiet Mengen und den bereits bestehenden Tennisplätzen am Ortsrand geeignet, befindet sich jedoch bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB im Außenbereich. Die Gemeinde Schallstadt sieht es daher für erforderlich an, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen und darin eine Fläche für Sportanlagen mit den erforderlichen Nebenanlagen und Stellplätzen festzusetzen.

Die Erschließung soll über den bestehenden landwirtschaftlichen Weg von Nordwesten her erfolgen. Geplant ist, diesen Weg für den Kfz-Verkehr entsprechend auszubauen. Der Standort befindet sich immissionsschutzrechtlich an geeigneter Stelle am Ortsrand zwischen bestehenden Sportanlagen und dem Gewerbegebiet Mengen. Nach Süden zur offenen Landschaft soll das Plangebiet eingegrünt werden.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt-Ebringen-Pfaffenweiler ist der Gesamtbereich bereits als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Tennisplätze“ dargestellt.

Im Einzelnen werden durch den vorliegenden Bebauungsplan insbesondere folgende Ziele und Zwecke verfolgt:

-  Sicherung der städtebaulichen Ordnung

-  Schaffung von dringend nachgefragten Flächen für Sportanlagen und damit Förderung der ortseigenen Sportvereine

-  Umnutzung einer unbebauten und bereits erschlossenen Grünfläche, die unmittelbar an den bestehenden Sportanlagen angrenzt

-  Beachtung grünordnerischer und artenschutzrechtlicher Belange

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils Mengen der Gemeinde Schallstadt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,4 ha und besteht aus dem Wegegrundstück mit der Flst.Nr. 4048 sowie den unbebauten Teilen der Grundstücke mit den Flst.Nrn. 4059, 4060, 4061, 4062 und 4063.

Das Wegegrundstück schließt unmittelbar an den Knotenpunkt der Kreisstraße K 4937 mit der Schulstraße an. Die Grundstücke, die bereits im östlichen Teil mit Sportanlagen bebaut sind, befinden sich unmittelbar östlich dieses Wegegrundstücks. Nördlich grenzt ein Fußballplatz an diese Grundstücke, östlich bestehende Tennisplätze, südlich landwirtschaftliche Flächen und westlich das Gewerbegebiet Mengen.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 25.04.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Abgrenzungsbereich

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts mit integriertem Grünordnungsplan sowie die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom

15. Mai 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023 (Auslegungsfrist)

beim Bürgermeisteramt Schallstadt, Zimmer 1.16, Waldseemüller-Straße 1, 79227 Schallstadt, von Montag bis Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außerdem Dienstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schallstadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Schallstadt, den 5. Mai 2023

Sebastian Kiss

Bürgermeister

Die Unterlagen können Sie hier abrufen:

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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