Dienstleistung
Niederschlagswassergebühr
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Steuern, Gebühren, Beiträge, Kindergartengebühren
Die Niederschlagswassergebühr (§ 37 Abs. 3 der Abwassersatzung (AbwS)) beträgt je m² der nach § 40 Abs. 2 bis 4 (AbwS) gewichteten versiegelte Fläche 0,30 EUR. Auf einem Grundstück durchgeführte bauliche Veränderungen müssen laut Satzung innerhalb eines Monats nach Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage schriftlich der Gemeinde Schallstadt mitgeteilt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Niederschlagswassergebühr:
Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die neu ermittelte Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der bebauten und befestigten abflusswirksamen Fläche) als Basis genommen.
Abgefragt werden mit dem Berechnungsbogen die befestigten Bodenflächen und weiter, ob von diesen einzelnen Flächen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Und weiter, mit welchem der im Berechnungsbogen angegebenen Beläge diese Flächen versehen sind bzw. ob eine Regenwassernutzungsanlage oder Versickerungsanlage nachgeschaltet ist. Rechtsgrundlage dieses Selbstauskunftsverfahren ist § 3 Abs. 1 Nr. 3a KAG i.V.m. § 90 Abs. 1 Abgabenordnung. Nach diesen Bestimmungen ist der Abgabenpflichtige zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhaltes durch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben der überbauten Flächen sowie der befestigten Bodenfläche (versiegelte Flächen) verpflichtet. Die in Ansatz gebrachten Abflussbeiwerte für die teilversiegelten Flächen (Gewichtungsfaktoren) orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Verweigert der Abgabenpflichtige diese Mitwirkungspflicht (z.B. durch Nichtabgabe der erbetenen Selbstauskunft), erfolgt eine Schätzung des Grundstücks in der Form, dass die aus der ALK (automatisierte Liegenschaftskarte) ermittelten Flächen mit den so ermittelten Größen und jeweils dem höchsten Faktor und der Annahme des vollständigen Kanalanschlusses (also einleitend) angesetzt werden (Schätzverfahren). Hierzu wird in entsprechender Weise auch die befestigte Bodenfläche auf der Basis der vorliegenden Befliegungsbilder vom Vermessungsamt geschätzt. Nach Ermittlung der versiegelten Flächen werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung kalkuliert.
Beispiel: Eine Terrassenfläche entwässert in den Vorgarten. Diese Fläche findet dann bei der Gebührenermittlung keine Berücksichtigung.
Beispiel: Carport mit Gründach. Dachfläche = 30 m². Bei der Gebührenermittlung wird die abflusswirksame Fläche mit der im Berechnungsbogen angegebenen Faktorierung berücksichtigt.
Beispiel: Garagenzufahrt mit Rasengittersteinen, 30 m². Bei der Gebührenermittlung wird die abflusswirksame Fläche mit der im Berechnungsbogen angegebenen Faktorierung berücksichtigt.
Ausfüllhilfe Berechnungsbogen Niederschlagswassergebühr
Berechnungsbogen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebuehr
Begriffserläuterung zur Einführung der Niederschlagswassergebühr
Häufig gestellte Fragen zum Thema Niederschlagswassergebühr:
- Warum führte die Gemeinde Schallstadt eine getrennte Abwassergebühr ein?
- Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben?
Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die neu ermittelte Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der bebauten und befestigten abflusswirksamen Fläche) als Basis genommen.
- Was zählt zu den „öffentlichen Abwasseranlagen“?
- Wie wird im ALK-Verfahren ohne Befliegung bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr vorgegangen?
Abgefragt werden mit dem Berechnungsbogen die befestigten Bodenflächen und weiter, ob von diesen einzelnen Flächen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Und weiter, mit welchem der im Berechnungsbogen angegebenen Beläge diese Flächen versehen sind bzw. ob eine Regenwassernutzungsanlage oder Versickerungsanlage nachgeschaltet ist. Rechtsgrundlage dieses Selbstauskunftsverfahren ist § 3 Abs. 1 Nr. 3a KAG i.V.m. § 90 Abs. 1 Abgabenordnung. Nach diesen Bestimmungen ist der Abgabenpflichtige zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhaltes durch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben der überbauten Flächen sowie der befestigten Bodenfläche (versiegelte Flächen) verpflichtet. Die in Ansatz gebrachten Abflussbeiwerte für die teilversiegelten Flächen (Gewichtungsfaktoren) orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Verweigert der Abgabenpflichtige diese Mitwirkungspflicht (z.B. durch Nichtabgabe der erbetenen Selbstauskunft), erfolgt eine Schätzung des Grundstücks in der Form, dass die aus der ALK (automatisierte Liegenschaftskarte) ermittelten Flächen mit den so ermittelten Größen und jeweils dem höchsten Faktor und der Annahme des vollständigen Kanalanschlusses (also einleitend) angesetzt werden (Schätzverfahren). Hierzu wird in entsprechender Weise auch die befestigte Bodenfläche auf der Basis der vorliegenden Befliegungsbilder vom Vermessungsamt geschätzt. Nach Ermittlung der versiegelten Flächen werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung kalkuliert.
- Können falsche Angaben im Selbstauskunftsverfahren festgestellt werden?
- Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um Geld zu sparen?
- Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage (z.B. Kanalisation) ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?
- Wie wird die getrennte Abwassergebühr berechnet?
Beispiel: Eine Terrassenfläche entwässert in den Vorgarten. Diese Fläche findet dann bei der Gebührenermittlung keine Berücksichtigung.
- Wird die Gemeinde auch für ihre Grundstücke herangezogen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird?
- Bin ich verpflichtet, den Auskunftsbogen auszufüllen?
- Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?
- Woran erkenne ich, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind?
- Ist es ein Unterschied, ob ich mittelbar oder unmittelbar in die öffentlichen Abwasseranlagen (z. B. Kanalisation) entwässere?
- Kann ich Flächen von den öffentlichen Abwasseranlagen abkoppeln?
- Wie gehen Dachflächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
Beispiel: Carport mit Gründach. Dachfläche = 30 m². Bei der Gebührenermittlung wird die abflusswirksame Fläche mit der im Berechnungsbogen angegebenen Faktorierung berücksichtigt.
- Wie gehen Bodenflächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
Beispiel: Garagenzufahrt mit Rasengittersteinen, 30 m². Bei der Gebührenermittlung wird die abflusswirksame Fläche mit der im Berechnungsbogen angegebenen Faktorierung berücksichtigt.
- Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?
- Warum fließt die Nutzung einer Regentonne nicht mit in die Gebühr ein?
- Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und das komplette, dort gesammelte Regenwasser in den Garten abläuft und dort versickert?
- Was ist eine Zisterne?
- Wie werden Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt?
- Formulare und weitere Informationen:
Ausfüllhilfe Berechnungsbogen Niederschlagswassergebühr
Berechnungsbogen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebuehr
Begriffserläuterung zur Einführung der Niederschlagswassergebühr
- Abwassersatzung
- Abwassersatzung - Änderungssatzung vom 06.12.2005
- Abwassersatzung - Änderungssatzung vom 09.02.2010
- Abwassersatzung - Änderungssatzung vom 13.12.2011
- Abwassersatzung - Änderungssatzung vom 15.12.2020
- Abwassersatzung - Änderungssatzung vom 16.12.2014
- Abwassersatzung - Änderungsssatzung vom 29.01.2019