Dienstleistung
Hundesteuer - Hund anmelden
Anmeldung eines Hundes:
Wer im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb
eines Monats nach Beginn der Hundehaltung, oder nachdem der Hund das steuer-
bare Alter erreicht hat, der Gemeinde Schallstadt unter Vorlage einer Kopie des EU-Heimtierausweises oder Impfpasses anzuzeigen.
Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.
Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern
gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Sogenannte Hofhunde, Zwingerhunde und Jagdhunde sind laut Hundesteuersatzung auch steuerpflichtig.
Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt.
Hundehalter, die der Anzeigepflicht nicht nachkommen handeln ordnungswidrig und können zu einem Bußgeld herangezogen werden.
Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten
Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden anzeigepflichtigen Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
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Steuern, Gebühren, Beiträge, Kindergartengebühren
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Sie halten einen Hund.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Der erste Hund kostet 138,00 Euro im Jahr.
Jeder weitere kostet 276,00 Euro im Jahr.
Die Hundesteuer für Kampfhunde/ Gefährliche Hunde beträgt 500,00 Euro.
Jeder weitere gefährlicher Hund / Kampfhund kostet 1000,00 Euro
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde