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Wenn Sie Wohngeld beantragen

Hinweis:
Wohngeld können Sie bekommen, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Sie für selbst genutzten Wohnraum haben. Es soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten bezahlen zu können.
Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss bekommen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum können es als Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie selbst darin wohnen.

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen: (Bei uns bekommt man nur den Antrag, Beratung im engeren Sinne können wir nicht leisten)

  • Als Mieter: Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen und den Mietvertrag.
  • Als Eigentümer: den Kaufvertrag der Wohnung. Und eine Aufstellung der Kosten für die Ratenzahlung und der Nebenkosten.

Auskunft und Beratung erhalten Sie im Bürgerbüro.

Adresse:
Waldseemüller - Straße 1

Bürgerbüro, Zimmer 0.24 im EG

79227 Schallstadt


Telefon: 07664 6109, Durchwahl 27 oder 21
E-Mail: meldeamt(at)schallstadt.de

Die Verwaltungsstelle Mengen ist wegen Personalmangel derzeit geschlossen (Stand 15.02.2024)

Adresse:
Rathausstraße 5
79227 Schallstadt
Zimmer 1

Telefon: 07664 2669
E-Mail: verwaltungsstelle-mengen(at)schallstadt.de

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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