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Sterbefall

Hinweis: Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein (z.B. in einem Krankenhaus, Altenheim und Pflegeheim, Gefängnis) dann macht diese Einrichtung die Meldung beim Standesamt.

In allen anderen Fällen müssen folgende Personen den Sterbefall melden:

  • eine Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • oder die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
  • oder andere Personen, die beim Tod dabei waren oder selbst davon gewusst haben.

Hinweis: Jeder Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt gemeldet werden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt.
  • Eine ärztliche Todesbescheinigung. Hinweis: Auf dieser Bescheinigung gibt es ein Blatt A und B. Dieser Teil ist nicht vertraulich und gibt nur Auskunft über den Tod. Es gibt noch ein Blatt 1 und 2. Dieser Teil ist vertraulich und in einem Umschlag.
  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person. Das gilt als Nachweis über den letzten Wohnsitz.

Im Einzelfall sind noch weitere Unterlagen notwendig.

Frau Ulrike Willi hilft Ihnen gerne weiter.

Adresse:
Waldseemüller - Straße 1

Zimmer 0.23 im EG

79227 Schallstadt
Telefon: 07664 6109 -38

E-Mail: ulrike.willi(at)schallstadt.de

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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