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Geburt

Hinweis: Wird das Kind im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der Geburtshilfe geboren, dann meldet das Krankenhaus oder die Einrichtung die Geburt beim Standesamt.

In allen anderen Fällen (z.B. Hausgeburt) muss die Geburt innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt gemeldet werden.

Notwendige Unterlagen, diese braucht man IMMER:

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz).

Die Eltern sind miteinander verheiratet:

  • Zusätzlich: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Oder die Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern.

Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und beide ledig:

  • Bei bereits anerkannter Vaterschaft:  zusätzlich die beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter
  • Zusätzlich: die Geburtsurkunde der Mutter
  • Zusätzlich: die Geburtsurkunde des Vaters

Die Eltern sind Ausländer:

  • Zusätzlich: ein Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen.
    Erklärung: Der Aufenthaltstitel ist eine Bescheinigung der Ausländerbehörde. Er gibt Auskunft darüber, ob die Person eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Es gibt noch viele besondere Fälle. Sie können sich jederzeit beraten lassen.

Wenden Sie sich an Frau Ulrike Willi.

Adresse:
Waldseemüller - Straße 1

Zimmer 0.23 im EG

79227 Schallstadt
Telefon: 07664 6109 -38

E-Mail: ulrike.willi(at)schallstadt.de

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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