Namensänderung
Meistens wird der Name nach einer Scheidung geändert und der Geburtsname wieder angenommen.
Notwendige Unterlagen
- gültiges Ausweispapier (z. B. Reisepass, Personalausweis)
- beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der Person, die den Antrag stellt. Und von allen Personen, für die diese Namensänderung gelten soll
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
Wenn Sie den Namen aus anderen Gründen ändern möchten, müssen Sie sich an das zuständige Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wenden.
Die Mitarbeiter im Standsamt helfen Ihnen gerne weiter
Adresse:
Waldseemüller - Straße 1
Zimmer 0.23 im EG
79227 Schallstadt
Telefon: 07664 6109 -38
E-Mail: standesamt(at)schallstadt.de