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Namensänderung

Meistens wird der Name nach einer Scheidung geändert und der Geburtsname wieder angenommen. 

Notwendige Unterlagen

  • gültiges Ausweispapier (z. B. Reisepass, Personalausweis)
  • beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der Person, die den Antrag stellt. Und von allen Personen, für die diese Namensänderung gelten soll
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)

Wenn Sie den Namen aus anderen Gründen ändern möchten, müssen Sie sich an das zuständige Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wenden.

Frau Ulrike Willi hilft Ihnen gerne weiter.

Adresse:
Waldseemüller - Straße 1

Zimmer 0.23 im EG

79227 Schallstadt
Telefon: 07664 6109 -38

E-Mail: ulrike.willi(at)schallstadt.de

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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