Beglaubigung von Zeugnissen und Unterschriften
Hinweis: Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine Kopie kann sein:
- Abschrift
- Ablichtung (Fotografie)
- Vervielfältigung
- Negativ (Foto, bevor es als Bild entwickelt sind)
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk.
Erklärung: ein Beglaubigungsvermerk ist ein Stempel und eine Unterschrift dafür, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
In erster Linie werden Kopien von Schriftstücken dort beglaubigt, wo sie auch ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
- Kopie des Schriftstücks
Auskunft und Beratung erhalten Sie im Bürgerbüro.
Adresse:
Waldseemüller - Straße 1
Bürgerbüro, Zimmer 0.24 im EG
79227 Schallstadt
Telefon: 07664 6109, Durchwahl 27 oder 21
E-Mail: meldeamt(at)schallstadt.de