Standardsprache Einfache Sprache

Rathaus

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen - sprechen Sie uns an!

Dienstleistung

Ortsrecht (Satzungen)

Städte und Gemeinden erlassen als Ortsrecht örtliche Gesetze (Satzungen) und Rechtsverordnungen. Diese Vorschriften werden durch den Gemeinderat beschlossen. Die Verwaltung bereitet die Entwürfe der Satzungen und Rechtsverordnungen vorab für die Beratung und anschließender Beschlussfassung im Gemeinderat. Nach Erlangung der Rechtskraft finden diese Vorschrifen Anwendung.


^
Mitarbeiter
  • Leitung Hauptamt, Geschäftsstelle Gemeinderat, Grundbucheinsichtstelle
Text2Speech: Lassen Sie sich den Text vorlesen

Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK