Dienstleistung
Ortsrecht (Satzungen)
Städte und Gemeinden erlassen als Ortsrecht örtliche Gesetze (Satzungen) und Rechtsverordnungen. Diese Vorschriften werden durch den Gemeinderat beschlossen. Die Verwaltung bereitet die Entwürfe der Satzungen und Rechtsverordnungen vorab für die Beratung und anschließender Beschlussfassung im Gemeinderat. Nach Erlangung der Rechtskraft finden diese Vorschrifen Anwendung.
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Leitung Hauptamt, Geschäftsstelle Gemeinderat, Grundbucheinsichtstelle