Dienstleistung
Abwassergebühren
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Steuern, Gebühren, Beiträge, Kindergartengebühren
Die Abwassergebühren werden seit 1. Januar 2011 getrennt für die Schmutzwasserbeseitigung nach dem Maßstab Frischwasserverbrauch und für die Regenwasserbeseitigung nach dem Maßstab versiegelte Grundstücksflächen erhoben. Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 und 2 aus der Satzung vom 13.12.2011 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Abwassersatzung (AbwS) vom 02.12.2003 beträgt je m³ Schmutzwasser 1,78 EUR.
Die Niederschlagswassergebühr (§ 37 Abs. 3 der Abwassersatzung (AbwS)) beträgt je m² der nach § 40 Abs. 2 bis 4 (AbwS) gewichteten versiegelte Fläche 0,30 EUR. Auf einem Grundstück durchgeführte bauliche Veränderungen müssen laut Satzung innerhalb eines Monats nach Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Schallstadt mitgeteilt werden.
Die Wassergebühren teilen sich auf in Verbrauchsgebühren und Grundgebühren. Die Verbrauchsgebühr beträgt derzeit pro cbm 2,60 Euro. Die Grundgebühren für einen Standartzähler QN 2,5 betragen monatlich 2,86 Euro. Auf beide Gebühren entsteht die gesetzliche Mehrwertsteuer, zurzeit 7%.
Am Ende eines jeden Jahres lassen wir den Wasserzähler ablesen. Der Wasserzähler wird grundsätzlich nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht. Aufgrund des Ableseergebnisses wird die Gebühr ermittelt und in einem Gebührenbescheid festgesetzt. Dabei werden die gezahlten Abschlagsbeträge, die jedes Jahr zum 31. März, 30. Juni und 30. September fällig werden, mit der tatsächlichen Jahresgebühr verrechnet.
Was ist zu beachten, wenn Sie ein Grundstück verkauft oder erworben haben?
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise zum Ablauf eines reibungslosen Kundenwechsels hinsichtlich der Abrechnung des Wasserverbrauches bei Verkauf / Kauf eines Grundstückes geben:
Bisheriger Kunde
Wenn Sie als Eigentümer Ihr Grundstück verkaufen, sind folgende Angaben an das Bürgermeisteramt zu übermitteln, um eine ordnungsgemäße Abmeldung zu gewährleisten:
Neukunde
Als neuer Eigentümer melden Sie sich bitte mit folgenden Angaben beim Bürgermeisteramt:
Sollten sich bei Ihnen abrechnungsrelevante Daten, unabhängig von einem Eigentumswechsel ändern (z. B. Rechnungsanschrift, Name bei Heirat, o. ä.), vergessen Sie bitte nicht, uns dieses ebenfalls mitzuteilen.
Hier erhalten Sie das Formular zum Kundenwechsel:
Formular Kundenwechsel Wasser/Abwassergebühren
Die Niederschlagswassergebühr (§ 37 Abs. 3 der Abwassersatzung (AbwS)) beträgt je m² der nach § 40 Abs. 2 bis 4 (AbwS) gewichteten versiegelte Fläche 0,30 EUR. Auf einem Grundstück durchgeführte bauliche Veränderungen müssen laut Satzung innerhalb eines Monats nach Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Schallstadt mitgeteilt werden.
Die Wassergebühren teilen sich auf in Verbrauchsgebühren und Grundgebühren. Die Verbrauchsgebühr beträgt derzeit pro cbm 2,60 Euro. Die Grundgebühren für einen Standartzähler QN 2,5 betragen monatlich 2,86 Euro. Auf beide Gebühren entsteht die gesetzliche Mehrwertsteuer, zurzeit 7%.
Am Ende eines jeden Jahres lassen wir den Wasserzähler ablesen. Der Wasserzähler wird grundsätzlich nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht. Aufgrund des Ableseergebnisses wird die Gebühr ermittelt und in einem Gebührenbescheid festgesetzt. Dabei werden die gezahlten Abschlagsbeträge, die jedes Jahr zum 31. März, 30. Juni und 30. September fällig werden, mit der tatsächlichen Jahresgebühr verrechnet.
Was ist zu beachten, wenn Sie ein Grundstück verkauft oder erworben haben?
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise zum Ablauf eines reibungslosen Kundenwechsels hinsichtlich der Abrechnung des Wasserverbrauches bei Verkauf / Kauf eines Grundstückes geben:
Bisheriger Kunde
Wenn Sie als Eigentümer Ihr Grundstück verkaufen, sind folgende Angaben an das Bürgermeisteramt zu übermitteln, um eine ordnungsgemäße Abmeldung zu gewährleisten:
- Kundennummer oder Buchungszeichen
- Ort, Straße, Hausnummer der Verbrauchsstelle
- ggf. neue Rechnungsanschrift für die Endrechnung
- Datum des Eigentumswechsels
- Zählerstand zum Eigentumswechsel
- Name und Anschrift des neuen Eigentümers (Name, Ort, Straße, Hausnummer)
Neukunde
Als neuer Eigentümer melden Sie sich bitte mit folgenden Angaben beim Bürgermeisteramt:
- Ort, Straße, Hausnummer der Verbrauchsstelle
- Ihre Rechnungsanschrift
- Datum des Eigentumswechsels
- Zählerstand zum Eigentumswechsel
- Rechnungsanschrift des bisherigen Eigentümers
Sollten sich bei Ihnen abrechnungsrelevante Daten, unabhängig von einem Eigentumswechsel ändern (z. B. Rechnungsanschrift, Name bei Heirat, o. ä.), vergessen Sie bitte nicht, uns dieses ebenfalls mitzuteilen.
Hier erhalten Sie das Formular zum Kundenwechsel:
Formular Kundenwechsel Wasser/Abwassergebühren
- Abwassersatzung
- Abwassersatzung - Änderungssatzung von 2005.12.06
- Abwassersatzung - Änderungssatzung von 2010.02.09
- Abwassersatzung - Änderungssatzung von 2011.12.13
- Abwassersatzung - Änderungssatzung von 2014.12.16
- Abwassersatzung - Änderungssatzung von 2019.01.29
- Abwassersatzung - Änderungssatzung von 2020.12.15