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Dienstleistung

Wassergebühren

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Mitarbeiter
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Weitere Hinweise

Die Gebühren für Wasser- und Abwasser teilen sich auf in Verbrauchsgebühren und Grundgebühren. Die Gebührenhöhe können Sie den aktuell gültigen Satzungen unter https://schallstadt.ris-portal.de/satzungen entnehmen.

 
Die Niederschlagswassergebühr wird je m² der nach § 40 Abs. 2 bis 4 (AbwS) gewichteten versiegelte Fläche berechnet. Auf einem Grundstück durch­ge­führ­te bauliche Verän­de­run­gen müssen laut Satzung innerhalb eines Monats nach Anschluss an eine öffent­li­che Abwas­ser­an­lage der Gemeinde Schallstadt mitge­teilt werden.

Was ist zu beachten, wenn Sie ein Grundstück verkauft oder erworben haben?
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise zum Ablauf eines reibungslosen Kundenwechsels hinsichtlich der Abrechnung des Wasserverbrauches bei Verkauf / Kauf eines Grundstückes geben:

Bisheriger Kunde
Wenn Sie als Eigentümer Ihr Grundstück verkaufen, sind folgende Angaben an das Bürgermeisteramt zu übermitteln, um eine ordnungsgemäße Abmeldung zu gewährleisten:

  • Kundennummer oder Buchungszeichen
  • Ort, Straße, Hausnummer der Verbrauchsstelle
  • ggf. neue Rechnungsanschrift für die Endrechnung
  • Datum des Eigentumswechsels
  • Zählerstand zum Eigentumswechsel
  • Name und Anschrift des neuen Eigentümers                                                  (Name, Ort, Straße, Hausnummer)

Erst wenn all diese Angaben vorliegen, kann die Endabrechnung für den bisherigen Kunden erstellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der uns bekannte Kunde gegenüber der Gemeinde der Gebührenschuldner.

Neukunde
Als neuer Eigentümer melden Sie sich bitte mit folgenden Angaben beim Bürgermeisteramt:

  • Ort, Straße, Hausnummer der Verbrauchsstelle
  • Ihre Rechnungsanschrift
  • Datum des Eigentumswechsels
  • Zählerstand zum Eigentumswechsel
  • Rechnungsanschrift des bisherigen Eigentümers

Liegen uns diese Angaben vor, erhalten Sie von uns ein Neukundenanschreiben, die Mitteilung Ihrer Kundennummer/Ihres Buchungszeichens und sonstige Informationen zur Wasserabrechnung wie beispielsweise die Abschlagsfestsetzung.

Sollten sich bei Ihnen abrechnungsrelevante Daten, unabhängig von einem Eigentumswechsel ändern (z. B. Rechnungsanschrift, Name bei Heirat, o. ä.), vergessen Sie bitte nicht, uns dieses ebenfalls mitzuteilen.

Hier erhalten Sie das Formular zum Kundenwechsel:
Formular Kundenwechsel Wasser/Abwassergebühren

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen
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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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