Dienstleistung
Hallennutzung
Wegen der Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechpartnerin im Rathaus.
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die gemeindeeigenen Hallen, Räume und Säle der Gemeinde Schallstadt in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die gemeindeeigenen Hallen, Räume und Säle der Gemeinde Schallstadt in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
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Bauverwaltung