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Rathaus

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Dienstleistung

Hallennutzung

Wegen der Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechpartnerin im Rathaus.

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die gemeindeeigenen Hallen, Räume und Säle der Gemeinde Schallstadt in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
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Mitarbeiter
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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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