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Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll auf Abruf

Sperrmüllkarte an die ALB schicken oder über das Internet anmelden unter www.breisgau-hochschwarzwald.de.
Der Abholtermin wird Ihnen innerhalb von 5 Wochen mitgeteilt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Sperrmüllkarte.

Sperrmülltelefon: 0761/2187 8824 (vormittags)


Selbstanlieferung von Sperrmüll (mit Karte bei):
- Regionales Abfallzentrum (RAZ) Breisgau,
Ehrenkirchener Straße 3, Eschbach (Gewerbepark Breisgau)
Montag und Dienstag jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag und Freitag jeweils von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

- REMONDIS Freiburg, Zufahrt über Liebigstraße
Montag und Donnerstag jeweils von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Noch brauchbare Gegenstände werden auf Wunsch z.B. von Secondo abgeholt. Tel. 07665/947430.

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

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Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Text2Speech: Lassen Sie sich den Text vorlesen

Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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