Standardsprache Einfache Sprache

Rathaus

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen - sprechen Sie uns an!

Dienstleistung

Elektroschrott entsorgen

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

  • bei kommunalen Sammelstellen,
  • beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 m² verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
    Dies gilt auch für größere Vertreiber von Lebensmitteln, Discounter (ab 800 m² Ladenfläche), die dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
  • Kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-m²-Grenze überschreiten.
    Klein bedeutet: keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm.
  • beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 m² übersteigt.
  • Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach einer Rücknahmeabsicht zu Fragen und rund um das Thema Elektro-Altgeräterückgabe zu informieren.
    Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
  • Auch Betreiber von zertifizierte Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
  • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen die Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.
  • Ein einheitliches Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet die Sammelstellen aus.

Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.

^
Zuständige Stelle
^
zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
^
Voraussetzungen

keine

^
Erforderliche Unterlagen

in der Regel: keine

^
Frist/Dauer

keine

^
Bearbeitungsdauer

keine

^
Kosten/Leistung

Die Rücknahme ist kostenfrei.

^
Rechtsbehelf

Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.

^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage
^
Weitere Hinweise
Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB)
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg

Telefon: 0180 2254648
(6 ct/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)

Fax: 0761 2187-8899
E-Mail: alb(at)lkbh.de


Sprechzeit:
Mo - Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Mi 14:00 bis 16:00 Uhr
^
Vertiefende Informationen
Text2Speech: Lassen Sie sich den Text vorlesen

Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK