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Dienstleistung

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.

Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wegziehen, zahlt Ihnen der Entsorgungsbetrieb zu viel bezahlte Müllgebühren teilweise zurück.

Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

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Mitarbeiter
  • Einwohnermelde- und Passwesen, Soziales, Fundbüro
  • Einwohnermelde- und Passwesen, Soziales, Fundbüro
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zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

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Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird vom Kreistag durch Satzung festgelegt. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.

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Rechtsbehelf

Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

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Sonstiges

keine

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Weitere Hinweise

Ansprechpartner:

Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB)
Bismarckallee 7a
79098 Freiburg im Breisgau

Telefon: 0180 2254648 (6 ct/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)

Fax: 0761 2187-8899

E-Mail: alb(at)lkbh.de

Sprechzeit:
Mo - Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Mi 14:00 bis 16:00 Uhr

 
REMONDIS GmbH & Co. KG, Bad Krozingen       Telefon: 0761 5150995
(Restmüll, Biotonne, Papiertonne, Gelber Sack)    Telefon: 0800 1223250      
 
Kompostpate Ingo Schmitt
Belchenstraße 17
79189 Bad Krozingen                                          Telefon: 0151 57116480
 
Nähere Informationen zu Abfallfragen erhalten Sie auch auf der Homepage www.abfallwirtschaft-breisgau.de und per E-Mail unter
alb(at)breisgau-hochschwarzwald.de
 

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Zugehörigkeit zu
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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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