Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schallstadt ist bemüht, ihre Websites in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde Schallstadt in Standardsprache und in Einfacher Sprache.
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Diese Erklärung wurde nach § 4 Absatz 2 nach BITV/WCAG Standard in einer von der öffentlichen Stelle vorgenommenen Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 8. Juli 2020 überprüft.
E-Mail: inklusion@schallstadt.de
Telefon: 0175 6061727
Falls die Fachstelle für Inklusion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde Schallstadt in Standardsprache und in Einfacher Sprache.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
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3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. März 2020 erstellt.Diese Erklärung wurde nach § 4 Absatz 2 nach BITV/WCAG Standard in einer von der öffentlichen Stelle vorgenommenen Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 8. Juli 2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Rückmeldungen können Sie uns an die „Fachstelle für Inklusion“ geben.E-Mail: inklusion@schallstadt.de
Telefon: 0175 6061727
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Webseites der Gemeinde Schallstadt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Fachstelle für Inklusion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Fachstelle für Inklusion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.