Ermittlung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022
B e k a n n t m a c h u n g
Ermittlung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim hat gemäß §196
Abs.1-3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit §12 der Gutachterausschussverordnung der
Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen
Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei baureifem Land ist der
Bodenrichtwert als erschließungsbeitragsfreies Bauland ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte wurden aus
Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit
gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre
unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in wertbestimmenden Eigenschaft wie Lage und
Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und zuschnitt sowie
Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die ermittelten Bodenrichtwerte nach den o.g. gesetzlichen Vorgaben werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht. Die aktuellen Werte aller 32 Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen
Gutachterausschusses sowie die dazugehörigen graphischen Darstellungen der Richtwertzonen sind auf
der Homepage der Stadt Müllheim www.muellheim.de/bodenrichtwerte für jedermann kostenfrei
abrufbar sowie für jedermann einsehbar bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses,
Hacher Straße 7 in Müllheim, Telefon: 07631-801-650.
Für individuelle Auskünfte kann eine Gebühr nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben
werden.
Wir bitten Sie, die für die Feststellungserklärung (für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum
01.Januar 2022) benötigten Bodenrichtwerte unter der genannten Homepage abzurufen und von
Anrufen abzusehen.
Hinweis (Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer):
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und
erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der
jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus
gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf
häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen
und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der
Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.
gez. Scherer
Vorsitzender Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim.
Die Bodenrichtwerte finden Sie hier: