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Aktuell

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Informationen zum Coronavirus


Aktuelle Informationen des Landkreises

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Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.

Verordnung der Landesregierung zur Aufhebung der Corona-Verordnung und weiterer Verordnungen

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Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Corona-Verordnung wird bis 7. April 2023 verlängert.

Corona-Verordnung, gültig ab 31. Januar 2023

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Mit Beschluss vom 22. November 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert.

Corona-Verordnung, gültig ab 30. November 2022

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Am 11. November 2022 hatten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln verständigt. Am 15. November 2022 hat das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht, sie tritt am 16. November 2022 in Kraft.

Corona-Verordnung zur Absonderung

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Die Landesregierung hat am 27. September 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Corona-Verordnung, gültig ab 1. Oktober 2022

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Mit Beschluss vom 13. September 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 19. September 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung vom 21. Juni 2022 bis 23. September 2022 verlängert.

Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 19. September 2022

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Mit Beschluss vom 16. August 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 22. August 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung vom 21. Juni 2022 bis 19. September 2022 verlängert.

Verordnung vom 16. August 2022

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Corona-Verordnung des Landes vom 21. Juni 2022
in der ab 25. Juli 2022 geltenden Fassung


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Mit Beschluss vom 17. Mai 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Mai 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 28. Juni 2022 verlängert.

Corona-Verordnung des Landes in der
ab 31. Mai 2022 gültigen Fassung


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Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.

Corona-Verordnung des Landes in der
ab 3. April 2022 gültigen Fassung







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Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Corona-Verordnung, gültig ab 19. März 2022

Corona-Regeln ab 19. März 2022 im Überblick

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Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 23. Februar 2022 in Kraft.

Corona-Verordnung, gültig ab 23. Februar 2022

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Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 28. Januar 2022 in Kraft. Für zwei Regelungen gilt ein abweichendes Inkrafttreten.

Corona-Verordnung, gültig ab 28. Januar 2022

Corona-Verordnung, gültig ab 14. Februar 2022

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Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 12. Januar 2022 in Kraft.

Corona-Verordnung, gültig ab 12. Januar 2022


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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitag, 17. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Sie finden hier die

Corona-Verordnung, gültig ab 20. Dezember 2021


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Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 4. Dezember 2021 in Kraft.

Corona-Verordnung, gültig ab 4. Dezember 2021

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Ab dem 24. November an gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Corona-Verordnung hat das Kabinett am 23. November 2021 gefasst. Gleichzeitig setzt das Land damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um. Einen Überblick über die geltenden Regelungen erhalten Sie hier:

Corona-Regeln ab 24. Novmeber 2021 auf einen Blick

Übersicht Maßnahmen der Corona-Verordnung

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Mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 28. Oktober 2021 in Kraft.

Corona-Verordnung, gültig ab 28. Oktober 2021

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Mit Beschluss vom 13. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 15. Oktober 2021 in Kraft. Sie finden hier die

Corona-Verordnung, gültig ab 15. Oktober 2021

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Die Landesregierung hat am 15. September 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 16. September 2021. Sie finden hier die

Corona-Verordnung, gültig ab 16. September 2021

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Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021. Sie finden hier die

Corona-Verordnung, gültig ab 16. August 2021


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Zum 26. Juli 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung verlängert und in einigen Punkten angepasst. Sie finden hier die


konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 26. Juli 2021

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Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 28. Juni 2021.

Die CoronaVO in der ab 28. Juni 2021 geltenden Fassung finden Sie hier:

CoronaVO gültig ab 28. Juni 2021

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Mit Beschluss vom 18. Juni 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 21. Juni 2021 in Kraft.

Die CoronaVO in der ab 21. Juni 2021 geltenden Fassung finden Sie hier:

CoronaVO gültig ab 21. Juni 2021

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Mit Beschluss vom 3. Juni 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.

Die CoronaVO in der ab 7. Juni 2021 geltenden Fassung finden Sie hier:

CoronaVO gültig ab 7. Juni 2021

Den Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021 auf einen Blick finden Sie hier:


Stufenplan

Die CoronaVO in der vom 4. bis 6. Juni 2021 geltenden Fassung finden Sie hier:

CoronaVO gültig vom 4. bis 6. Juni 2021

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Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.
Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021.

Sie finden hier die

Corona-Verordnung vom 13. Mai 2021


Darüber hinaus hat das Sozialministerium am 12. Mai 2021 die Verordnung zur Aufhebung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) notverkündet. Die CoronaVO EQ wird somit ab dem 13. Mai von der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes abgelöst. Diese hat das  Bundeskabinett am 12. Mai 2021 beschlossen (Inkrafttreten 13. Mai 2021). Damit wird die Quarantänepflicht nach Einreise bundeseinheitlich geregelt.

Sie finden hier die

Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV
vom 12. Mai 2021



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Mit Beschluss vom 1. Mai 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten zum 3. Mai 2021 in Kraft

Die konsolidierte Fassung der ab 3. Mai 2021 gültigen CoronaVO finden Sie hier:

CoronaVO
(in der ab 3.  Mai 2021 gültigen Fassung)

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Mit Beschluss vom 23. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.

Die konsolidierte Fassung der ab 24. April 2021 gültigen CoronaVO finden Sie hier:

CoronaVO
(in der ab 24. April 2021 gültigen Fassung)

Hier finden Sie die

Corona-Regeln mit der Bundes-Notbremse ab 24. April 2021
auf einen Blick

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Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.

Die konsolidierte Fassung der ab 19. April 2021 gültigen CoronaVO finden Sie hier:

CoronaVO
(in der ab 19. April 2021 gültigen Fassung)

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Mit Beschluss vom 8. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen betreffen den Betrieb der Schulen und treten am 12. April 2021 in Kraft.

Die konsolidierte Fassung der ab 12. April 2021 gültigen CoronaVO finden Sie hier:

CoronaVO
(in der ab 12. April 2021 gültigen Fassung)


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Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 29. März 2021.

Sie finden hier die

CoronaVO vom 27. März 2021
(Inkrafttreten: 29. März 2021)

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Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 22. März 2021 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 22. März 2021 gültigen Fassung

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Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 8. März 2021 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 8.März 2021 gültigen Fassung

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Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 1. März 2021 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 1.März 2021 gültigen Fassung

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Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 15. bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung

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Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 25. Januar 2021 gültigen Fassung

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CoronaVO in der ab 18. Januar 2021 gültigen Fassung

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Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung

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Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung

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Mit Beschluss vom 11. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am Samstag, den 12. Dezember 2020 in Kraft.

Sie finden hier die

CoronaVO in der ab 12. Dezember 2020 gültigen Fassung

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Seit dem 1. Dezember 2020 gilt in Baden-Württemberg die

Corona-Verordnung Absonderung

Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

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Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 2. November 2020 in Kraft.

Die nichtamtliche ("durchgeschriebene") Fassung der Corona-VO vom 23. Juni 2020 in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung finden Sie hier:


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Die Landesregierung hat die fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 18. Oktober 2020 verkündet.

Die darauf basierende, nichtamtliche ("durchgeschriebene") Fassung der Corona-VO vom 23. Juni 2020 in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung finden Sie hier:


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Die Landesregierung hat die vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. Oktober 2020 verkündet.

Die darauf basierende, nichtamtliche ("durchgeschriebene") Fassung der Corona-VO vom 23. Juni 2020 in der ab 12. Oktober 2020 gültigen Fassung finden Sie hier:


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Die Landesregierung hat die zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 22. September 2020 verkündet.

Die darauf basierende, nichtamtliche ("durchgeschriebene") Fassung der Corona-VO vom 23. Juni 2020 in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung finden Sie hier:


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Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung
(PDF) ist am 29. September 2020 in der Nummer 33 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg erfolgt. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Mittwoch, den 30. September 2020.


Mit Beschluss vom 28. Juli 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) vom 1. Juli 2020 erstmals geändert. Die Änderungen treten am 6. August 2020 in Kraft.


Die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 28. Juli 2020 finden Sie hier:



Die darauf basierende, nichtamtliche ("durchgeschriebene") Fassung der Corona-VO vom 28. Juli 2020 in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung finden Sie hier:



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Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-VO finden Sie hier:


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Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-
Verordnung vom 9. Juni 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat am 9.Juni 2020 die dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020, zuletzt geändert am 26. Mai 2020, verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:


Die darauf basierende nichtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 9. Juni 2020 in der ab 10. Juni 2020 gültigen Fassung fnden Sie hier:


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Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-
Verordnung vom 26. Mai 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat am 26. Mai 2020 die zweite Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020, zuletzt geändert am 16. Mai 2020, verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:


Die darauf basierenden nichtamtlichen konsolidierten („durchgeschriebene“) Fassungen der CoronaVO vom 26. Mai 2020 in der ab 27. Mai 2020 gültigen Fassung und in der ab 2. Juni 2020 gültigen Fassung fnden Sie hier:


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Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-
Verordnung vom 16. Mai 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat am 16. Mai 2020 die erste Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020 verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:



Die darauf basierende nichtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 9. Mai 2020 in der ab 18. Mai 2020 gültigen Fassung fnden Sie hier:


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Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ) vom 10. April 2020 ist erneut neu gefasst worden. Die konsolodierte Fassung vom 9. Mai 2020 finden Sie hier:



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Die Landesregierung hat am 9. Mai 2020 die Verordnung über infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO) beschlossen. Diese Verordnung finden Sie hier:



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Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat mit Änderungsverordnung vom
2. Mai 2020 die Corona-Verordnung Einreise (CoronaVO Einreise) erneut geändert. Diese Verordnung finden sie hier:
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Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-
Verordnung vom 2. Mai 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat die siebte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung am 2. Mai 2020 verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:

Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-
Verordnung vom 2. Mai 2020


Die darauf basierende nichtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 2. Mai.2020 mit Stand der 7. ÄnderungsVO finden Sie hier:

Corona-VO konsolidiert
(Stand 02.05.2020, Inkrafttreten 04.05.2020)


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Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat mit Änderungsverordnung vom 24. April 2020 die Corona-Verordnung Einreise (CoronaVO Einreise) geändert. Diese Verordnung finden sie hier:

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Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-
Verordnung vom 23. April 2020


Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat die sechste Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung am 23. April 2020 verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:



Die darauf basierende nichtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 23.04.2020 mit Stand der 6. ÄnderungsVO finden Sie hier:




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Hier finden Sie die



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Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-
Verordnung vom 17. April 2020


Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat die fünfte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung am 17. April 2020 verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:


Die darauf basierende nichtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 17.04.2020 mit Stand der 5. ÄnderungsVO finden Sie hier:



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Medieninformation des Landratsamts vom 15. April 2020
(Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste in Zeiten der Coronakrise)

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Das Sozialministerium hat am 10. April 2020 folgende


erlassen.

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Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2;
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
(Stand: 09.04.2020)


Die aufgrund der am 9. April 2020 erlassenen vierten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung geänderte Allgmeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (Stand 09.04.2020) finden Sie hier:



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Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat die vierte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung am 9. April 2020 verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:


Die darauf basierende nichtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 09.04.2020 mit Stand der 4. ÄnderungsVO finden Sie hier:


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Pressemitteilung der Stadt Freiburg und des
Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald vom 2. April 2020

(Dringende Suche von medizinischen und pflegerischen Fachkräften und Helfer_innen als Unterstützung in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und den Einrichtungen des Rettungsdiensts)

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Medieninformation des Landratsamts vom 30. März 2020
(Entlastung für die Psyche in Zeiten von Corona;
Neues psychosoziales Krisentelefon ab 1. April 2020)

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Medieninformation des Landratsamts vom 30. März 2020
(Tipps und Hilfen für Familien in Zeiten von Corona;
Angebote des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald;
Neues Beratungstelefon unter der Nummer 0761 2187-2624 eingerichtet)

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(Stufenkonzept für medizinisches Versorgungskonzept von Covid-19-Patienten
im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)

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Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2;
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
(Stand: 28.03.2020)


Die aufgrund der am 28. März 2020 erlassenen dritten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung geänderte Allgmeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (Stand 28.03.2020) finden Sie hier:

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Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat die dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung am 28. März 2020 verabschiedet. Diese Verordnung finden Sie hier:

Die darauf basierende nichtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 17.03.2020 mit Stand der 3. ÄnderungsVO finden Sie hier:
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Nachdem durch die 3. ÄnderungsVO die Regelung der Ordnungswidrigkeiten Einzug in die CoronaVO gehalten hat, veröffentlichte das Sozialministerium über die nachfolgend aufgeführte Pressemitteilung den dazugehörenden Bußgeldkatalog. Die Pressemitteilung finden Sie hier:


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Medieninformation des Landratsamts vom 27.März 2020
(Zusätzlichen Müll vermeiden)

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Medieninformation des Landratsamts vom 26. März 2020
(Kassenärztliche Vereinigrung bestätigt der Landrätin die Einrichtung weiterer Corona-Ambulanzen)

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Medieninformation des Landratsamts vom 24. März 2020
(Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten)

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Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2;
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
(Stand: 22.03.2020)


Die aufgrund der neu erlassenen Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung geänderte Allgmeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (Stand 22.03.2020) finden Sie hier:
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 22. März 2020

Bund und Länder haben am Sonntagnachmittag, 22. März 2020, ihre gemeinsame Linie für Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter konkretisiert. Dabei wurde auf weitergehende Ausgangssperren verzichtet, statt dessen erfolgte die Einigung auf ein umfangreiches Kontaktverbot.
 
In Baden-Württemberg ist bereits durch den Erlass zur Änderung der Corona-Verordnung vom 20. März 2020 (s.u.) eine weitestgehende Umsetzung eines solchen Kontaktverbotes umgesetzt.
 
Eine Verschärfung erfolgt in folgenden Punkten:

- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
 
Die Änderungsverordnung umfasst zudem folgende technische Änderungen:
  • Präzisierung von Hygienebestimmungen.
  • Klarstellende Regelung bei Mischsortimenten.
  • Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffentlicher Einrichtungen können betrieben werden.
  • Befristung der Schließung von Reisebusunternehmen (nur) bis 19. April  (analog zu anderen Einrichtungen).
  • Klarstellung des Bezugs der Reiseverbote auf ausländische Risikogebiete.

Die Änderungen für Baden-Württemberg werden durch eine abermalige Anpassung der CoronaVO umgesetzt. Sie finden hier die

(Stand 22.03.2020)

und die


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Medieninformation des Landratsamts vom 20. März 2020
(Kontaktformular des Gesundheitsamtes sowie Hinweise zur Selbstisolation für Bewohner der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald)

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Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 20. März 2020

Die Landesregierung hat die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft.

Die Änderungverordnung finden Sie hier:


Die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 20.03.2020, 24:00 Uhr) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau finden Sie hier:
Die ursprüngliche Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO) vom 17. März 2020 finden Sie hier:

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Die aufgrund der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung geänderte Allgmeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (Stand 21.03.2020) finden Sie hier:

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Allgemeinverfügung über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2;
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
(Stand: 20.03.2020)
Den Wortlaut der Allgemeinverfügung für die Gemeinde Schallstadt finden Sie hier:


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Appell der Landrätin an die Bewohner des Landkreises

Landrätin Dorothea Störr-Ritter hat sich mit einem eindringlichen Appell an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises gerichtet. Den Appell finden Sie hier:


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Rathaus Schallstadt
Aussetzung der Öffnungszeiten


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab Dienstag, 17. März 2020, sind Besuche bei der Gemeindeverwaltung Schallstadt bis auf weiteres nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Damit sollen Menschenansammlungen im Wartebereich vermieden und die Ansteckungsgefahr minimiert werden. Auch die Kundenkontakte an den einzelnen Arbeitsplätzen sollen entsprechend der momentan geltenden Hygienerichtlinien auf Abstand erfolgen. 

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei den entsprechenden Mitarbeitern. Die zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde:

Die Zentrale erreichen Sie unter der Telefonnummer 07664 / 6109-0.


Für Ihr Verständnis herzlichen Dank.

Jörg Czybulka
Bürgermeister

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Allgemeinverfügung der Gemeinde Schallstadt über das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz:


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Keine Durchführung nicht zwingend notwendiger Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumlichkeiten zunächst bis 17. April 2020

Die Lageentwicklung bezüglich des Coronavirus stellt sich weiter als sehr dynamisch dar. Nach wie vor werden auf allen Ebenen Anstrengungen unternommen, die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern bzw. zu minimieren.
 
Aufgrund der aktuellen Entwicklung und aller ausgesprochenen Handlungsempfehlungen der Gesundheitsämter, des Robert-Koch-Instituts oder des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport können daher im Rahmen der Vorsichtsmaßnahmen zunächst im Zeitraum bis zum 17. April 2020 keine nicht zwingend notwendigen Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumlichkeiten erfolgen, unabhängig von der zu erwartenden Besucherzahl.
 
Für Ihr Verständnis herzlichen Dank.
 
Von dieser Maßnahme sind auch einige im Mitteilungsblatt vom 13. März 2020 angekündigten Veranstaltungen betroffen und entsprechend markiert. Die Betroffenen werden kontaktiert.
 
Auf die weitere Entwicklung wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden reagiert.

Jörg Czybulka
Bürgermeister
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Links zu wichtigen Informationsquellen


Zu allen wichtigen Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 haben wir auf unserer Homepage Links zum für Schallstadt zuständigen

Sautierstraße 28+30, 79104 Freiburg, Tel. 0761 / 2187-0,

zum

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg,

zur Homepage des Landes

Baden-Württemberg,
mit der Übersicht der Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg,

zum

sowie zum

in Berlin, das in Deutschland als nationales Public-Health-Institut unter anderem für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig ist,

gesetzt.
 
Auf diesen Seiten können Sie sich selbständig über die aktuelle Situation auf dem Laufenden halten.
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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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