H i n w e i s d e r G e m e i n d e k a s s e
H i n w e i s d e r G e m e i n d e k a s s e
Bitte beachten Sie folgenden Fälligkeitstermin:
15. Februar 2019
a) Grundsteuer, 1. Vierteljahresrate
Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen
Änderungsbescheid hervor.
b) Gewerbesteuer, 1. Vierteljahresrate
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem
gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Zahlen Sie bitte rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen unter Angabe des vollständigen Buchungszeichens unbar oder bar an die Gemeindekasse. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr (4,00 Euro) erhoben werden.
Um diese Zuschläge zu vermeiden und Ihnen das Überwachen der Zahlungstermine zu erleichtern, können Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Die Gemeindekasse wird bei Fälligkeit die zu zahlenden Beträge von Ihrem Bank- oder Postscheckkonto einziehen. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so werden die Beträge am nächsten darauf folgenden Werktag abgebucht. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie beim Bürgermeisteramt, Gemeindekasse, Herr Kaufmann, Zimmer 14 (Telefon 6109-40) oder über das Internet: www.schallstadt.de unter Rathaus – Bürgerservice – Formulare – Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung).
Soweit der Gemeindekasse bereits eine Abbuchungsermächtigung/ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird der fällige Betrag von dem Bankkonto abgebucht.