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Erneuter Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans„Ortsmitte Mengen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schallstadt hat am 20. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsmitte Mengen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der Gemeinderat Gemeinde Schallstadt hat am 24. Oktober 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte Mengen“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Ortsteil Mengen verfügt noch über eine sehr gut funktionierende Ortsmitte mit entsprechenden Infrastruktureinrichtungen, welche sich im Laufe der letzten Jahrzehnte im Bereich der Kirche entwickelt haben. Prägend für diesen Bereich sind neben sozialen Einrichtungen mit dem örtlichen Kindergarten und der Kirche, vor allem Nutzungen im Erdgeschoss wie eine Bäckereifiliale, ein Modegeschäft, ein Versicherungsbüro, eine Zahnarztpraxis, eine Praxis für Physiotherapie sowie eine Bankfiliale und bis vor einigen Jahren noch eine Gaststätte. Diese wurde inzwischen verkauft und soll nun zu Wohnzwecken umgebaut werden.

Vor diesem Hintergrund wird befürchtet, dass in den nächsten Jahren eine zunehmende Gebietsveränderung in Richtung Wohnen stattfinden könnte und diese Veränderung damit dem Erhalt und der Förderung einer lebendigen Ortsmitte zuwiderlaufen würde. Daher soll nun ein Bebauungsplan mit dem primären Ziel aufgestellt werden, für die maßgebenden Gebäude bzw. Gebäudeteile in Form einer vertikalen Nutzungsgliederung das Wohnen im Erdgeschoss straßenseitig auszuschließen.

Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die zentrale Ortsmitte östlich und nördlich der Kirche entlang der Hauptstraße sowie der südliche Teil der Rathausstraße.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Mengen“ werden nach derzeitigem Stand folgende Ziele und Zwecke verfolgt:

  • Erhalt und Förderung der bestehenden Nutzungsstrukturen im Hinblick auf eine lebendigen Ortsmitte
  • Erhalt ortsbildprägender Baumstrukturen
  • Regelungen zum Grundwasserschutz
  • Hinweise zum Artenschutz

Das Plangebiet liegt im bebauten Innenbereich von Mengen und bildet mit den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen mit der Kirche im Wesentlichen die Ortsmitte ab.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke Flst. Nrn.: 59 (Teil), 59/6 (Teil), 59/7, 59/8, 59/9 (Teil), 59/10 (Teil), 72, 119 (Teil), 120, 123/1, 123/2 (Teil), 129 (Teil), 144, 193 (Teil), 210, 241 (Teil) und 242.

Im Einzelnen ist der folgende Lageplan mit Geltungsbereich vom 24. Oktober 2023 maßgebend (ohne Maßstab).

Lageplan Ortsmitte Mengen

Der Bebauungsplan „Ortsmitte Mengen“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom

13. November 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023 (Veröffentlichungsfrist)

hier veröffentlicht:

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bürgermeisteramt Schallstadt, Zimmer 1.16, Waldseemüller-Straße 1, 79227 Schallstadt, von Montag bis Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, außerdem Dienstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schallstadt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen insbesondere elektronisch unter der Mailadresse georg.scheffold(at)schallstadt.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Schallstadt, den 10. November 2023

Sebastian Kiss

Bürgermeister

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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