Veröffentlichung des Entwurfs zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Gartenbau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schallstadt hat am 19.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gartenbau“ und den Entwurf der zusammen mit ihm geänderten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die im Süden von Schallstadt ansässige „Gärtnerei Müller“ wurde bereits im Jahr 1927 gegründet und wird als Familienunternehmen inzwischen schon in dritter Generation geführt. Neben dem eigentlichen Hauptbetrieb in Form eines Gartencenters mit Gastronomie, hat sich in den letzten Jahren ein sehr erfolgreicher Garten- und Landschaftsbaubetrieb herausgebildet. Mit dieser Entwicklung konnten einhergehend stetig neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der Garten- und Landschaftsbaubetrieb grenzt im Süden unmittelbar an den Hauptbetrieb an und liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gartenbau“ (in Kraft seit dem 01.02.2013) der Gemeinde Schallstadt. Im südwestlichen Teil des heutigen Betriebsgeländes sind zur Sicherung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit dringend standortgebundene Erweiterungen und Modernisierungen erforderlich.
Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Gesamtbetriebs zu sichern bzw. zu steuern, soll der Bebauungsplan „Gartenbau“ in einem 2-stufigen-Regelverfahren geändert und erweitert werden.
Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Einzelziele:
- Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung am südlichen Ortsrand
- Ermöglichung einer potenziellen Betriebserweiterung und damit Sicherung vonbestehenden Arbeitsplätzen und gleichzeitiger Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
- Sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Überplanung z.T. bereits bebauter bzw.versiegelter Flächen)
- Ökonomische Erschließung über die bereits vorhandene öffentliche Erschließungsstraße(Gewerbestraße)
- Beachtung naturschutz- und artenschutzrechtlicher Aspekte
- Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange
- Berücksichtigung wasserrechtlicher Belange (Gewässerrandstreifen entlang desRiedgrabens)
- Sicherung eines Fuß- und Radweges, sowie landwirtschaftlichen Weges
Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Der ca. 0,47 ha große Erweiterungsbereich des bestehenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs befindet sich am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde Schallstadt auf Gemarkung Schallstadt. Östlich verläuft die Basler Straße (B 3). Im Westen verlaufen die Gleisanlagen der Bahntrasse Karlsruhe-Basel. Entlang der nördlichen Grenze befindet sich der Riedgraben (Gewässer 2. Ordnung).
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nrn. 4215 (teilweise), 4221 4222 und 4238 (teilweise). Nordöstlich grenzt der Geltungsbereich an das Grundstück mit der Flst.Nr. 4220. Im Osten befindet sich die Basler Straße (Flst.Nr. 187) und westlich grenzen die Gleisanlagen der Deutschen Bahn (Flst.Nr. 4214) an den Planbereich. Südwestlich liegt das Grundstück mit der Flst.Nr. 4223.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 19.05.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Verfahren
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der Begründung und dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, der Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung, der Schalltechnischen Untersuchung und der Prognose der Staubemissionen und -immissionen vom
26.05.2026 bis einschließlich 03.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.schallstadt.de/aktuell/Bebauungsplaene (Bauen & Gewerbe/Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) im Internet veröffentlicht.
- Bekanntmachung
- Abwägung frühzeitige Beteiligung
- Cover
- Satzung
- Bebauungsplan
- Bebauungsvorschriften
- Begründung
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
- Schalltechnische Untersuchung
- Prognose der Staubemissionen und -immissionen
- Entwässerungskonzept (Entwässerung - Lageplan)
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bürgermeisteramt Schallstadt, Waldseemüller-Straße 1, 79227 Schallstadt, Zimmer 1.16 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten können ergänzend vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und Grünordnungsplan vom19.05.2026 (faktorgruen, Landschaftsarchitekten bdla, Beratende Ingenieure, Freiburg) Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
1. auf die Flora und Fauna:Informationen zum Bestand sowie zu den Auswirkungen der Planung auf Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Informationen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs. Informationen zu potenziellen artenschutzrechtlichen Konflikten (Eidechsen) sowie zu den erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen. Darüber hinaus Informationen zu plangebietsinternen Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen, insbesondere durch Begrünungsmaßnahmen;
2. auf den Boden:Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Boden im Hinblick auf den Verlust natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen) sowie auch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigungen;
3. auf die Landschaft:Informationen über die geringe Bedeutung des Erweiterungsbereichs für das Landschaftsbild und die durch die Planung entstehenden geringen Auswirkungen;
4. auf das Klima:Informationen über die lokalen Klimaverhältnisse u.a. aus dem lokalen Klimaportal der Uni Freiburg. Informationen über geringe Beeinträchtigungen aufgrund steigender Wärmebelastung infolge von Versiegelung. Informationen zu Maßnahmen zur Minderung der Belastungswirkungen durch Begrünung;
5. auf den Menschen:Informationen zu der planungsbedingten Zunahme an Lärm im Plangebiet und Flächen im Umfeld der Planung;
6. auf das Wasser:Informationen über die Bedeutung des Erweiterungsbereichs für das Schutzgut Grundwasser sowie für Oberflächengewässer. Informationen über mittlere Auswirkungen durch zusätzliche Flächenversiegelung sowie auch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigungen;
7. auf Kulturgüter:Eine Betroffenheit von Kulturgütern konnte nicht festgestellt werden. - Schalltechnische Untersuchung vom 04.05.2026 (Ingenieurbüro für Umweltakustik,Freiburg)
Ermittlung der Schallimmissionen, die von den vorgesehenen Nutzungen innerhalb des Plangebiets ausgehen und auf die umliegende Bebauung einwirken. - Prognose der Staubemissionen und -immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans„Gartenbau“ in Schallstadt vom 08.05.2026 (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG,Freiburg)
Ermittlung der zu erwartenden Staubemissionen und -immissionen. - Entwässerung; Lageplan vom 05.05.2026 (Fichtner Water & Transportation GmbH,Freiburg)
Entwässerungskonzept mit Lageplan zur geplanten Entwässerung.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 410 Baurecht und Denkmalschutz vom04.07.2025 zur Betroffenheit des Regionalen Grünzugs, zur notwendigen prognostischenErmittlung der Staub- und Lärmemissionen und -immissionen sowie zur notwendigenBerücksichtigung der Oberflächen- und Schmutzwasserentwässerung.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 420 Naturschutz vom 04.07.2025 zu denhochwertigen Böden, den Obstbaumbestand, der Obstbaumwiese, zu den Maßnahmen zurVermeidung, Minimierung und zum Ausgleich und zur Beeinträchtigung der zwei gesetzlichgeschützten Biotope. Die externen Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen zum Artenschutzmüssen gesichert sein.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 430/440 Umweltrecht / Wasser und Boden vom 04.07.2025 zur Bewertung der Bodenfunktionen auf Grundlage ihrer ursprünglichenBodenfunktionen, zum Wasserschutzgebiet, zur Darstellung des Entwässerungskonzepts, zum Schutz des Gewässers vor Verschmutzungen, zur Sicherung des Gewässerrandstreifens des Riedgrabens sowie zum Starkregenrisiko.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 450 Gewerbeaufsicht vom 04.07.2025 zurUntersuchung der Auswirkungen von Staub und Lärmemissionen und -immissionen sowiezum Erdmassenausgleich.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 530 Wirtschaft und Klima vom 04.07.2025 zurHitzebelastung, zur Dachbegrünung und zur Fassadenbegrünung.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 580 Landwirtschaft vom 04.07.2025 zumöglichen landwirtschaftlichen Emissionen, zum Schutz vor Spritzmittelabdrift sowie zurBerücksichtigung landwirtschaftlicher Belange bei externen Ausgleichsmaßnahmen.
- Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz vom02.07.2025 zur Betroffenheit des Regionalen Grünzugs.
- Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom26.06.2025 zur Geologie, Geochemie, Bodenkunde, angewandten Geologie, Hydrogeologie,Geothermie, Rohstoffgeologie und zum Bergbau.
- Regierungspräsidium Stuttgart – Kampfmittelbeseitigung vom 17.06.2025 zum potenziellenKampfmittelverdacht.
- Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege vom 28.08.2025 zum Schutzarchäologischer Kulturdenkmäler.
- Verband Region Südlicher Oberrhein vom 02.07.2025 zur Betroffenheit des Regionalen Grünzugs.
- Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein vom 25.06.2025 zur Lagerung nichtgefährlicher Abfälle sowie zum Bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
- DB AG - DB Immobilien vom 02.07.2025 zu Blendwirkung von Photovoltaikanlagen, zumVerbot der Einleitung von Niederschlagswasser über den Bahngrund sowie zureingeschränkten Anpflanzung im Grenzbereich der Bahnanlagen.
- Eisenbahn-Bundesamt vom 20.06.2025 zu Beeinträchtigungen durch elektromagnetischeWellen, Erschütterungen oder Lärm.
- Stadt Bad Krozingen vom 14.07.2025 zur Prüfung der Auswirkungen auf dieWasserschutzzonen und die Quellschutzzonen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schallstadt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an georg.scheffold(at)schallstadt.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Schallstadt, den 22. Mai 2026
Sebastian Kiss
Bürgermeister