Bebauungsplan "Feuerwehr"
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften„Feuerwehr“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schallstadt hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die heutige örtliche Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Schallstadt gliedert sich in die beiden Abteilungen Schallstadt und Mengen. Eine strategische und unterstützende Partnerschaft besteht im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Pfaffenweiler und Ebringen. Neben der aktiven Mannschaft bestehen zwei Altersabteilungen sowie eine herausragende Kinder- und Jugendfeuerwehr, welche den Nachwuchs der Einsatzabteilung für die Zukunft sichert.
Der bestehende, innerörtlichen Standort im Bereich Winzerstraße/Lindenstraße entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen, so dass die Leistungsfähigkeit nur noch begrenzt gegeben ist. Zudem besteht an diesem Standort aufgrund der räumlichen Enge keine Erweiterungsmöglichkeit, so dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
Nach einer durchgeführten Standortanalyse bietet sich ein Teil der heutigen öffentlichen Parkplatzfläche südöstlich des Sportplatzes der Gemeinde Schallstadt in idealer Weise an. Neben der Flächenverfügbarkeit sprechen insbesondere für diesen Standort die gute verkehrliche Anbindung an die Waldseemüller-Straße sowie die Integration in die bauliche Umgebung.
Durch die Neuansiedlung wird es erforderlich, den bestehenden öffentlichen Parkplatz neu zu ordnen. Hierbei muss ein Teil des Baumbestandes entfernt und das bestehende Gelände aufgefüllt werden.
Zur planungsrechtlichen Sicherung dieses Vorhabens wird es erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Im Einzelnen ergeben sich nach derzeitigem Stand folgende Ziele:
- Zukünftige Sicherung der Feuerwehr von Schallstadt
- Ökonomische Erschließung über die bestehende Waldseemüller-Straße
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Sinnvolle Ausnutzung der vorhandenen Flächenpotentiale im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Berücksichtigung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher undimmissionsschutzrechtlicher Belange
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,56 ha umfasst das Grundstück Flst. Nr. 5734 und wird begrenzt:
- im Norden bzw. Nordosten durch die Grundstücke Flst. Nr. 5735 und 5737 (Teil)
- im Südosten durch die Grundstücke Flst. Nrn. 5665 (Teil) und 5729 (Teil)
- im Süden bzw. Südwesten durch die Grundstücke Flst. Nrn. 5730 und 5732 (Teil)
- im Nordwesten durch das Grundstück Flst. Nr. 5733 (Teil).
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 27.01.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Bebauungsplan „Feuerwehr“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterlagen können hier abgerufen werden:
- Bekanntmachung
- Abwägung Frühzeitige
- FNP-Berichtigung
- weißes Deckblatt
- Cover und Satzung
- Bebauungsplan 1:500
- Bebauungsvorschriften
- Begründung
- Umweltbeitrag
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Schalltechnische Untersuchung
- Baugrunduntersuchung
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung, Umweltbeitrag, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, schalltechnischer Untersuchung und Baugrunduntersuchung vom
13.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde Schallstadt im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bürgermeisteramt Schallstadt, Zimmer 1.16, WaldseemüllerStraße 1, 79227 Schallstadt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 420 Naturschutz, Stellungnahme vom11.01.2024: Es wird bemängelt, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfungunvollständig ist. Es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum vorgezogenen Ausgleich für die planungsrelevanten Brutvogelarten festzulegen. Vorkommen von Fledermäusen möglich. Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 430/440 Umweltrecht / Wasser undBoden, Stellungnahme vom 11.01.2024: Sehr geringe Grundwasserflurabstände imPlangebiet. Das Errichten von Gebäuden im Grundwasser oder die bauzeitlicheGrundwasserhaltung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zwei Wassergräbenim direkten mit Ableitungsfunktion. Plangebiet liegt im HQExtrem-Bereich. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 450 Gewerbeaufsicht, Stellungnahmevom 11.01.2024: Hinweise zum Erdmassenausgleich. Berücksichtigung derImmissionsgrenzwerte nach TA Luft und Immissionsrichtwerte TA Lärm. Schutz vorSpritzmittelabdrift zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Ggf. sindLärmschutzmaßnahmen aufgrund der Nähe zum urbanen Gebiet bzw. Wohngebieterforderlich. Verkehrslärm ist Sache der Gemeinde.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 520 Brand- und Katastrophenschutz,Stellungnahme vom 11.01.2024: Hinweise zur Löschwasserversorgung und zumBrandschutz.
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – FB 530 Wirtschaft und Klima,Stellungnahme vom 11.01.2024: Plangebiet liegt in einer der wärmsten Regionen Deutschlands. Um weitere Wärmeinseleffekte zu reduzieren und umStarkregenvorsorge zu betreiben, werden Dach- und Fassadenbegrünungen empfohlen. Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätze sind mit PV-Modulen zu überdachen.Stellplätze Ladeinfrastruktur kann festgesetzt werden.
- Regierungspräsidium Freiburg – Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe undBergbau, Stellungnahme vom 09.01.2024: Hinweise zur Geotechnik.
- Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Stellungnahme vom 10.01.2024:Frage nach Auswahl des Standortes.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schallstadt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. bauamtsleitung(at)schallstadt.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schallstadt, 10. April 2026
Sebastian Kiss
Bürgermeister