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Bauen & Gewerbe

Viele Informationen zu den tragenden Säulen unserer Gemeinde.

Offenlage zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung einer Anlage in und unter oberirdischen Gewässern auf den Grundstücken Flst.-Nr. 4538, 3640/3, 4826, 4636/2, 4777, 4769, Gemeinde Schallstadt, Gemarkung Mengen und Flst.-Nr. 5, Gemeinde Ehrenkirchen, Gemarkung Scherzingen

Die Unterlagen zu o.g. Antragsverfahren können Sie hier abrufen:

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Gemeinde Schallstadt

  • Bürgermeisteramt Schallstadt
  • Waldseemüller-Straße 1
  • 79227 Schallstadt
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