Offenlage zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung einer Anlage in und unter oberirdischen Gewässern auf den Grundstücken Flst.-Nr. 4538, 3640/3, 4826, 4636/2, 4777, 4769, Gemeinde Schallstadt, Gemarkung Mengen und Flst.-Nr. 5, Gemeinde Ehrenkirchen, Gemarkung Scherzingen
Die Unterlagen zu o.g. Antragsverfahren können Sie hier abrufen:
- Antrag gem § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 28 Wassergesetz Baden-Württemberg
- Erläuterungsbericht
- Genehmigungsplanung
- Lageplan Trassenverlauf
- Antrag gem § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 28 Wassergesetz Baden-Württemberg, ergänzende Unterlagen
- Naturschutz Erheblichkeitsabschätzung